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4. Meldung des Todesfalles spätestens
am folgenden Werktag beim Standesamt
der Stadt Vechta. Mitzubringen
sind: Totenschein, Geburtsurkunde
bei ledig Verstorbenen, Heiratsurkunde
oder Stammbuch, Personalausweis
oder Reisepass des/der Verstorbenen
und des Anzeigenden.
5. Meldung des/der Verstorbenen beim
Arbeitgeber, falls er/sie noch berufstätig
war.
6. Grabstelle besorgen und beim Pfarramt
die Beerdigung anmelden.
7. Benachrichtigung der gesetzlichen
und privaten Versicherungsträger:
Rentenversicherung, Lebensversicherung,
Sterbekasse und Krankenkasse
des/der Verstorbenen.
8. Abgabe des Testaments beim Nachlassgericht.
9. Kündigung laufender Verträge, Benachrichtigung
von Vereinen, Verbänden
und Organisationen, denen
der/die Verstorbene angehört hat.
Die Bestattungsinstitute nehmen Ihnen
gerne die Erledigung notwendiger
Formalitäten
ab. Allerdings entstehen
dadurch zusätzliche Kosten.
Psychische Erkrankungen
Für psychisch Kranke, suizidgefährdete
sowie altersveränderte Menschen wird
kostenfreie Hilfe und Beratung angeboten.
Als spezielles Beratungsangebot für
psychisch Alterskranke bieten die u.g.
Museum im Zeughaus
Beratungsstellen Betreuung und Hilfe
bei seelischen Problemen bei der Sicherung
von sozialen Kontakten, Hilfen bei
der Vermittlung von weitergehenden
Versorgungsangeboten sowie Unterstützung
in Krisensituationen an.
Landkreis Vechta, Gesundheitsamt
– Sozialpsychiatrischer Dienst –
Neuer Markt 8, 49377 Vechta
Tel.: 04441 898-2211
Fax: 04441 898-1034
E-Mail: gesundheitsamt@
landkreis-vechta.de
Sozialdienst katholischer Frauen
(SKF) – Sozialpsychiatrische
Beratungsstelle –
Kronenstr. 5, 49377 Vechta
Tel.: 04441 9290-0
Fax: 04441 9290-20
E-Mail: betreuungsverein@
skf-Vechta.de
Suchterkrankungen
Suchterkrankungen sind eine große Herausforderung
für unsere Gesellschaft.
Auch das Alter bietet keinen Schutz vor
Suchterkrankungen und ihren vielfältigen
gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen.
Die notwendigen Hilfen werden in der
Regel individuell und personenzentriert
erbracht. Alle therapeutischen Hilfen
und Beratungen beruhen auf dem Prinzip
der Freiwilligkeit. Die Mitarbeiter in
den Beratungsstellen und stationären
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