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Vorsorgevollmacht
Volljährige Personen können in „gesunden
Zeiten“ Vorsorge treffen und einem
Menschen ihres Vertrauens spezielle
oder generelle Vollmacht, z. B. für den
Fall einer altersbedingten Geschäftsunfähigkeit
erteilen, damit dieser dann
Ihre Angelegenheiten regelt. Wenn eine
Vorsorgevollmacht vorliegt, ist die Einrichtung
einer rechtlichen Betreuung
durch das Amtsgericht nicht notwendig,
da die Betreuung immer nachrangig ist.
Für die Altersvorsorgevollmacht gibt
es keine besondere Formvorschrift. Es
empfiehlt sich jedoch grundsätzlich, die
Vollmacht durch einen Notar beurkunden
zu lassen, da durch die Beurkundung
die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers
geprüft wird. Gerade bei
größerem Vermögen und Grundbesitz
ist dies eine sinnvolle Form der Vorsorgevollmacht.
Nähere Informationen und auf Wunsch
auch eine Broschüre hierzu erhalten Sie
beim
Amtsgericht Vechta
Kapitelplatz 8, 49377 Vechta
Tel.: 04441 8706-0 (Vermittlung)
Fax.: 04441 8706-113
E-Mail.: agvec-Poststelle@
justiz.niedersachsen.de
Betreuungsverein des SKF
Kronenstr. 5, 49377 Vechta
Tel.: 04441 9290-0
Fax: 04441 9290-10
E-Mail: betreuungsverein@
skf-vechta.de
Landkreis Vechta, Betreuungsstelle
Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta
Tel.: 04441 898-2030
Fax: 04441 898-1045
E-Mail: 2030@landkreis-vechta.de
Betreuungsverfügung
Mit dieser Verfügung kann man gegenüber
dem Amtsgericht Wünsche hinsichtlich
einer Betreuung äußern und
zwar für den Fall, dass infolge Krankheit
oder Behinderung eigene Angelegenheiten
ganz oder teilweise nicht mehr
besorgt werden können. Darüber hinaus
können z. B. Wünsche zur späteren
Lebensgestaltung, zur Arztwahl oder
zum Vermögenseinsatz getroffen werden.
Nähere Informationen und auf Wunsch
auch eine Broschüre hierzu erhalten Sie
beim
Amtsgericht Vechta
Kapitelplatz 8, 49377 Vechta
Tel.: 04441 8706-0 (Vermittlung)
Fax.: 04441 8706-113
E-Mail.: agvec-Poststelle@
justiz.niedersachsen.de
Betreuungsverein des SKF
Kronenstr. 5, 49377 Vechta
Tel.: 04441 9290-0
Fax: 04441 9290-10
E-Mail: betreuungsverein@
skf-vechta.de
Landkreis Vechta, Betreuungsstelle
Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta
Tel.: 04441 898-2030
Fax: 04441 898-1040
E-Mail: 2030@landkreis-vechta.de
Patientenverfügung/
Patiententestament
In einer Patientenverfügung können Sie
dokumentieren, wie Sie ärztlich behandelt
werden möchten, wenn Sie nicht
mehr selbst entscheiden können. Sie
können auch Bitten äußern oder bloße
Richtlinien für die behandelnden
Ärztinnen und Ärzte und das Behandlungsteam
aufnehmen. Zudem kann
es sinnvoll sein, auch persönliche Wertvorstellungen,
Einstellungen zum eigenen
Leben und Sterben und religiöse
Anschauungen
als Ergänzung und Auslegungshilfe
Ihrer Patientenverfügung
zu schildern. Auf diese Weise können
Sie Einfluss auf die ärztliche Behandlung
nehmen.
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