35
6. GESUNDHEIT
Ärzteverzeichnis/Apotheken/
Krankenkassen
Das vollständige Aufführen aller in
Vechta ansässigen Ärzte, Therapeuten,
Apotheken und Krankenkassen würde
zu viel Platz in Anspruch nehmen. Umfassende
Angaben hierzu enthält die
Broschüre „VECHTA – DIE STADTINFORMATIONSBROSCHÜRE“,
die Sie erhalten
bzw. anfordern können bei der
Stadt Vechta
Burgstr. 6, 49377 Vechta
Tel.: 04441 886-0
Fax: 04441 886-199
E-Mail: info@vechta.de
Internet: www.vechta.de
Auch Online sind entsprechende Angaben
auf der Homepage des Landkreises
Vechta abrufbar:
www.familienwegweiser.landkreisvechta.
de
Zudem ist im örtlichen Telefonbuch
z. B. ein umfangreiches Ärzte- und Apothekenverzeichnis
zu finden.
Befreiung von der Zuzahlungspflicht
für Arzneimittel
Für verordnete Arznei-, Heil-, Hilfs- und
Verbandsmittel sowie Krankenfahrten
und Krankenhausaufenthalte kann eine
Befreiung erfolgen. Eine vollständige
Befreiung von der Zuzahlung ist mit der
Gesundheitsreform zum 01.01.2004 entfallen.
Damit aber durch die Zuzahlung
niemand finanziell überfordert ist, ist eine
Zuzahlung nur bis zur Höhe einer bestimmten
Belastungsgrenze zu leisten.
Die Belastungsgrenze beträgt zwei Prozent
der jährlichen Bruttoeinnahmen
zum Lebensunterhalt; für chronisch
Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden
Krankheit in Dauerbehandlung
sind, beträgt sie ein Prozent der
jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
Wird die Belastungsgrenze bereits innerhalb
eines Kalenderjahres erreicht,
hat die Krankenkasse eine entsprechende
Bescheinigung auszustellen,
dass für den Rest des Kalenderjahres
keine Zuzahlung mehr zu leisten ist.
Nähere Informationen – insbesondere
zum Höchstbetrag der von Ihnen im
Jahr zu leistenden Zuzahlungen – erhalten
Sie bei den Krankenkassen.
/www.barmer.de
/www.vechta.de
link
/www.barmer.de
/www.vechta.de
link