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4. FINANZIELLE HILFEN
UND UNTERSTÜTZUNGEN
Beratungs- und
Prozesskostenhilfe
Die Prozesskostenhilfe sichert den Bürgerinnen
und Bürgern eine nahezu kostenlose
Rechtsberatung und Rechtsvertretung
außerhalb eines gerichtlichen
Verfahrens.
Die Rechtsberatung bzw. die Prozesskostenhilfe
wird gewährt, wenn eine
bestimmte Einkommensgrenze nicht
überschritten wird und ein verwertbares
Vermögen nicht vorhanden ist. Nähere
Informationen erteilen die Rechtsanwälte
und das
Amtsgericht Vechta
Nebenstelle Burgstr. 18, 49377 Vechta
Tel.: 04441 8706-211
Fax: 04441 8706-206
oder
Tel.: 04441 8706-114
Fax: 04441 8706-113
Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung
Personen bzw. Eheleute ab ca. 65 Jahren
und erwerbsunfähige Personen,
die ihren Lebensunterhalt nicht aus
eigenem Einkommen und Vermögen
bestreiten können, erhalten auf Antrag
Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach dem SGB XII.
Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern
bleiben dabei unberücksichtigt, sofern
deren jährliches Bruttogesamteinkommen
100.000,– € nicht übersteigt.
Damit braucht niemand mehr deshalb
auf staatliche Unterstützung verzichten,
weil sie/er ggfs. nicht möchte, dass die
Kinder zu Unterhaltszahlungen herangezogen
werden.
Nähere Auskünfte und die entsprechenden
Antragsvordrucke erhalten Sie
bei den Rentenversicherungsträgern
und der
Grundsicherungsstelle
der Stadt Vechta
Burgstr. 6, 49377 Vechta
Tel.: 04441 886-510 und 886-512
Fax: 04441 886-199
E-Mail: info@vechta.de
Hilfe zur Pflege
nach dem SGB XII
Umfangreiche Ausführungen zu den
Leistungen der Pflegeversicherung und
der Hilfe zur Pflege nach dem SBG XII
finden Sie in der Rubrik „Häusliche Pflege“
dieser Ratgeberseiten.
Kriegsopferfürsorge
Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene
(Witwen und Waisen) können
Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz
geltend machen, wenn
sie u. a. durch eine militärische oder
militärähnliche Dienstverrichtung oder
durch einen Unfall im Zusammenhang
mit einer derartigen Tätigkeit gesundheitliche
Schädigungen erlitten haben.
Auskunft und Beratung erhalten Sie beim
Sozialamt des Landkreises Vechta
Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta
Tel.: 04441 898-2021
Fax: 04441 898-1045
E-Mail: sozialamt@landkreis-vechta.de
Landesblindengeld
Zivilblinde (blinde Menschen) haben
unabhängig vom Lebensalter und Einkommen
Anspruch auf Landesblindengeld.
Voraussetzung für die Gewährung
ist das Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis
und der gewöhnliche
Aufenthalt in Niedersachsen. Der Antrag
kann beim örtlichen Kreissozialamt
gestellt werden.
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