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Nähere Informationen erhalten Sie
beim
Niedersächsisches Landesamt für
Soziales Jugend und Familie
–Außenstelle Oldenburg–
Moslestr. 1, 26122 Oldenburg
Tel.: 0441 2229-0
Fax: 0441 2229-3270
Internet: www.soziales.niedersachsen.de
Anträge und Beratung erhalten Sie bei
der
Stadt Vechta
Burgstr. 6, 49377 Vechta
Tel.: 04441 886-512
Fax: 04441 886-199
E-Mail: info@vechta.de
oder beim
Landkreis Vechta, Sozialamt
Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta
Tel.: 04441 898-2021
Fax: 04441 898-1045
E-Mail: 2021@landkreis-vechta.de
Alter Markt in Vechta
Wohngeld
Das Wohngeld ist ein von Bund und
Land getragener Zuschuss zu den
Wohnkosten. Er wird Mietern und Eigentümern
gezahlt, wenn die Höhe
ihrer Miete oder Belastung die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit ihres
Haushaltes überfordert. Sofern Grundsicherungsleistungen,
Leistungen nach
dem SGB II oder ähnliche soziale Unterstützungen
gewährt werden, kann
Wohngeld nicht zusätzlich beansprucht
werden. Demgegenüber können auch
Bewohner von Alten- und Pflegeheimen
unter bestimmten Voraussetzungen
Wohngeld erhalten.
Nähere Auskünfte und die entsprechenden
Antragsvordrucke erhalten Sie
bei der
Wohngeldstelle der Stadt Vechta
Burgstr. 6, 49377 Vechta
Fax: 04441 886-199
Tel.: 04441 886-507
E-Mail: info@vechta.de
/www.soziales.niedersachsen.de
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