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Die Patientenverfügung kann die Fortsetzung
lebensverlängernder Maßnahmen
für den Fall einer Krankheit, eines
Unfalls oder einer Behinderung ausschließen.
Sie kann aber auch die Frage
der Organspende regeln und die Adressen
der nahen Angehörigen bzw. einer
Vertrauensperson beinhalten. Grundsätzlich
sollte diese Erklärung immer
bei den Ausweispapieren aufbewahrt
werden und immer mit einem aktuellen
Datum (z. B. jährlich) versehen sein,
damit keine Zweifel an der Willenserklärung
aufkommen können.
Nähere Informationen und auf Wunsch
auch eine Broschüre hierzu erhalten Sie
beim
Amtsgericht Vechta
Kapitelplatz 8, 49377 Vechta
Tel.: 04441 8706-0 (Vermittlung)
Fax.: 04441 8706 -113
E-Mail.: agvec-Poststelle@
justiz.niedersachsen.de
Betreuungsverein des SKF
Kronenstr. 5, 49377 Vechta
Tel.: 04441 9290-0
Fax: 04441 9290-10
E-Mail: betreuungsverein@
skf-vechta.de
Landkreis Vechta, Betreuungsstelle
Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta
Tel.: 04441 898-2030
Fax: 04441 898-1040
E-Mail: 2030@landkreis-vechta.de
oder im Internet unter:
www.patiententestament.de
Einrichtung einer Betreuung
Nicht selten stellt sich bei Angehörigen
von älteren Menschen oder Betroffenen
selbst die Frage, was zu tun
ist, wenn die Besorgung rechtlicher
Angelegenheiten und notwendiger Geschäfte
durch eine geistige, psychische
oder seelische Krankheit nicht mehr
ordnungsgemäß möglich ist. Die Bestellung
eines Betreuers und die Prüfung
der rechtlichen Voraussetzungen
erfolgt nach strengen Kriterien durch
das Amtsgericht Vechta. Dabei hört das
Gericht die Betroffenen persönlich an
und verschafft sich darüber hinaus eine
Fülle von notwendigen Informationen,
die für eine Entscheidung wichtig sind,
so dass die Interessen der Betroffenen
in jedem Fall gewahrt bleiben. Bei der
Bestellung eines Betreuers kann das
Gericht den Umfang der Betreuung
durch die Festlegung von Aufgabenkreisen
bestimmen.
Nähere Informationen und auf Wunsch
auch eine Broschüre hierzu erhalten Sie
beim
Amtsgericht Vechta
Kapitelplatz 8, 49377 Vechta
Tel.: 04441 8706-0 (Vermittlung)
Fax.: 04441 8706-113
E-Mail.: agvec-Poststelle@
justiz.niedersachsen.de
Betreuungsverein des SKF
Kronenstr. 5, 49377 Vechta
Tel.: 04441 9290-0
Fax: 04441 9290-10
E-Mail: betreuungsverein@
skf-vechta.de
Landkreis Vechta, Betreuungsstelle
Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta
Tel.: 04441 898-2030
Fax: 04441 898-1040
E-Mail: 2132@landkreis-vechta.de
Todesfall
Bei einem Todesfall macht es die persönliche
Trauer oft schwer, klare Gedanken
über die zu erledigenden Formalitäten
zu fassen. Die nachfolgenden
Hinweise können Ihnen dabei helfen:
1. Ein Arzt muss den/die Verstorbene/n
untersuchen und offiziell den Tod
feststellen.
2. Nächste Angehörige unterrichten.
3. Bestattungsinstitut einschalten; falls
Einäscherung gewünscht wird, muss
eine entsprechende schriftliche Erklärung
vorgelegt werden.
/justiz.niedersachsen.de
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/skf-vechta.de
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/www.patiententestament.de
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