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„H “ (Hilflosigkeit)
– unentgeltliche Beförderung im
Öffentlichen Personennahverkehr
– Befreiung von der Kfz-Steuer
– steuerrechtliche Nachteilsausgleiche
(abhängig vom GdB)
„RF“ (Rundfunkgebührenbefreiung
und Telefonvergünstigung)
– Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
– Gebührenermäßigung im Telefon-
verkehr
– steuerrechtliche Nachteilsausgleiche
(abhängig vom GdB)
„B“ (ständige Begleitung)
– unentgeltliche Beförderung zusammen
mit einer Begleitperson im Öffentlichen
Personennah- und Fernverkehr
und bei innerdeutschen
Flugreisen (je nach Fluggesellschaft
werden teilweise auch Fernflüge vergünstigt).
– steuerrechtliche Nachteilsausgleiche
(abhängig vom GdB)
„Bl“ (Blindheit)
Dieser Personenkreis erhält alle möglichen
Nachteilsausgleiche. Insbesondere
besteht ein Anspruch auf Landesblindengeld.
„Gl“ (Gehörlosigkeit)
– Vergünstigung oder unentgeltliche
Beförderung im Personennahverkehr
– alternativ: 50 %ige Vergünstigung der
Kfz-Steuer
– steuerrechtliche Nachteilsausgleiche
(abhängig vom GdB)
1. Kl. (Beförderung im 1.-Klasse-Abteil
der DB)
– unentgeltliche Beförderung im Öffentlichen
Personennahverkehr (berechtigt
zum Fahren in der 1. Klasse mit
einem Fahrausweis der 2. Klasse bei
der DB)
– Kfz-Steuerbefreiung
– steuerrechtliche Nachteilsausgleiche
(abhängig vom GdB)
Zitadellenpark Vechta